Oderland-welsh-cob
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Deckbedingungen

 

Oderland-welsh-cob  

Engelke/ Ermel

Hohenwutzener Chaussee 2

16259 Bad Freienwalden OT Hohenwutzen

 

Allgemeine Deckbedingungen ab 01.04.2024 gültig

 

Tupferproben sind erforderlich, auch bei Maidenstuten,

( Stuten die noch nicht gefohlt haben im Natursprung) ausgenommen sind Stuten mit Fohlen bei Fuß. Für die Unterbringung der Stuten, stehen Boxen und Offenstall zur Verfügung.(siehe unsere Anlage)

 

Tagessatz je Stute während der Rosse:

  15 €   Offenstall  

Die Stute ist spätestens 2 Tage nach der letzten Bedeckung abzuholen.

Die Unterbringung kostet danach  25 Euro pro Tag.

 

 

Alle Stuteneigentümer/Besitzer, die unsere Hengste zur Bedeckung ihrer Stute in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehend aufgeführten Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Die dem Stuteneigentümer oder seinem Beauftragten vor der ersten Bedeckung bekannt gegeben werden.

 

Die Decksaison beginnt am 01.04. und endet am 31.07.

Andere Termine nach Absprache.

Die Servicepauchale ist, vor der ersten

Bedeckung zu entrichten.

Das Stallgeld bei Abholung .

 

Die Deckstation ist verpflichtet die folgenden Zuchthygienebestimmungen einzuhalten: Für Stuten, die im Natursprung bedeckt werden sollen, ist bei der bakteriologischen Überprüfung die Untersuchung einer Cervixtupferprobe auf allgemeinen Keimgehalt zwingend vorgeschrieben.

 

Stuten dürfen erst dann gedeckt werden, wenn die Untersuchungsbefunde eines anerkannten Untersuchungslabors vorliegt.

 

Ausgeschlossen von der Bedeckung sind Stuten die sichtbar geschlechtskrank, Influenza Erscheinungen oder andere ansteckenden Erkrankungen.

 

Der Hengsthalter ist berechtigt und bevollmächtigt, bei Bedarf wie Erkrankungsfällen und Verletzungen, einen Tierarzt mit der Behandlung der Stute/des Fohlens zu beauftragen. Follikelkontrollen, Hormoninjektionen, Trächtigkeitsuntersuchungen, Besamungen etc. Hier durch  entstehende Kosten gehen, ohne Ausnahme, zu Lasten des Stuteneigentümer/Besitzers.

 

Die Stute, welche auf Station eingesellt und im Natursprung gedckt werden sollen, müssen eine gültige Virusabort -/Influenza Impfung haben.

 

Über die Bedeckung wird eine Deckbescheinigung ausgestellt.

Der Zuchtverband ist gemäß Zuchtbuchordnung (ZBO) gehalten, Abstammungsnachweise oder Geburtenbescheinigungen nur für Fohlen auszustellen, für die ein ordnungsgemäßer Deckschein mit Abfohlmeldung vorgelegt wird, so ist dieser mitzubringen.

( Deckschein  für die Stute ist beim Zuchtverband zu beantragen)

Zur Sicherheit des Hengstes werden Hilfsmittel wie z.B. Deckstrick ausdrücklich gestattet.

 

 

Mit Haftung

Der Eigentümer/ Besitzer der eingestellten Stute versichert, dass das Risiko aus der Tierhalter-und Tierhüterhaftpflicht     (§ 833 und § 834 BGB) abgesichert ist. Er verpflicht sich, der Deckstation und von ihnen beauftragte Dritte von allen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen.

 

Die Haftung der Hengststation für Schäden, die an der Stute oder an ihrem Fohlen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit die Haftungsbegründenden Umstände nicht auf Vorsatz und/ oder grobe Fahrlässigkeit der Hengststation oder ihr beauftragter Dritter beruhen und/oder Personenschäden betroffen sind. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden oder Verletzungen, die beim Stuteneigentümer/ Besitzer oder Beauftragten entstehen. Dies gild auch für etwaige , durch den Hengst auf die Stute übertragenen Krankheiten und deren Folgen, sowie für Verletzungen durch den Deckakt.

 

Deckgeld-Splitting Natursprung 

1. Die Deckrate 1, in Hohe von  250€ , gilt für die gesamte Dauer der Decksaison und wird auf jeden Fall in Rechnung gestellt und ist vor der ersten Bedeckung zu errichten. Sie deckt u.a.den Aufwand ab. Es besteht kein Anspruch auf Gutschrieften oder Rabatte.

 

2. Die Trächtigkeitsrate, in Höhe von 350 Euro wird 40 Tage nach der letzten Bedeckung fällig. Der Nachweis der Nichtträchtigkeit ist vom Züchter mit schriftlichen Zeugnis vom behandelnden Tierarzt an den Hengstbesitzer ZG Engelke Ermel bis spätestens 45 Tage nach der letzten Bedeckung unaufgefordert  zu erbringen. Anderenfalls gilt die Stute als Tragend und es kommt zu keiner weiteren Nachbedeckung. Bei Nichtvorliegen eines erstellten tierärztlichen Nachweis der Nichtträchtigkeit innerhalb 40 Tage nach der letzten Bedeckung, wird die Trächtigkeitsrate automatisch fällig.

 

 

 

Für Stuten die nicht aufgenommen haben, ist eine  kostenlose Nachbedeckung im Folgejahr möglich.  Diese Nachbedeckung ist weder gegen eine Auszahlung eintauschbar noch für eine andere Stute übertragbar.

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Deckgeld -Splitting Frischsamen

Hengst Menai Viscount

1. Besamungsrate, in Höhe von 250 Euro wird auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Sie deckt u.a. den Aufwand der Spermagewinnung, der Aufbereitung des Samens und der Administration ab. Die Besamungsrate deckt 3 Rossen ab, ab der 4. Rosse muss sie neu errichtet werden.

2. Trächtigkeitsrate, in Höhe von 350 Euro, wird 45 Tage nach der letzten Besamung unaufgefordert fällig.

Der Nachweis der Nichtträchtigkeit ist vom Züchter mit schriftlichem Zeugnis vom behandelnden Tierarzt an den Hengsthalter zu erbringen. Anderenfalls gilt die Stute als tragend und die Trächtigkeitsrate wird automatisch fällig.

 

Mit den Bedeckungsauftrag erkennt der Stutenbesitzer die Deckbedingungen und Decktaxe an.

 

Samenversand (Deutschland)

Samenbestellungen werden telefonisch (01795043727 WhatsApp) oder E-Mail montags - freitags bis spätestens 09.00 Uhr angenommen.

An Wochenenden und Feiertagen findet kein Versand statt.

Der Samenbestellschein und die Besamungsrate muss vor der ersten Bestellung vorliegen.

Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters.

 

Samenbestellung am 02.08.2024

nicht möglich 

 

Der Versand (Versandbestimmungen)wird über die Besamungsstation Udo Verworner geregelt 

Besamungsstation

www.reitstall-verworner.de

 

ANERKENNUNG DER DECKSTATIONSBEDINGUNGEN

 

Die Deckbedingungen gelten als anerkant, wenn die Einstellung erfolgt oder die Stute zum Hengst geführt wird.

 

Salvatorische Klausel

 

Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein, behalten die übrigen ihre Geltung.

Menai Viscount

FS - Versand

ab April 

 

Foxlight Tomboy

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