Oderland-welsh-cob
Engelke/ Ermel
Hohenwutzener Chaussee 2
16259 Bad Freienwalden OT Hohenwutzen
Allgemeine Deckbedingungen ab 01.01.2025 gültig
Tupferproben sind erforderlich, auch bei Maidenstuten,
( Stuten die noch nicht gefohlt haben im Natursprung) ausgenommen sind Stuten mit Fohlen bei Fuß. Für die Unterbringung der Stuten, stehen Boxen und Offenstall zur Verfügung.(siehe unsere Anlage)
Tagessatz je Stute während der Rosse:
15 € Offenstall
Die Stute ist spätestens 2 Tage nach der letzten Bedeckung abzuholen.
Die Unterbringung kostet danach 25 Euro pro Tag.
Alle Stuteneigentümer/Besitzer, die unsere Hengste zur Bedeckung ihrer Stute in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehend aufgeführten Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Die dem Stuteneigentümer oder seinem Beauftragten vor der ersten Bedeckung bekannt gegeben werden.
Die Decksaison beginnt am 01.04. und endet am 31.07.
Andere Termine nach Absprache.
Das Deckgeld ist, vor der ersten
Bedeckung zu entrichten.
Das Stallgeld bei Abholung .
Die Deckstation ist verpflichtet die folgenden Zuchthygienebestimmungen einzuhalten: Für Stuten, die im Natursprung bedeckt werden sollen, ist bei der bakteriologischen Überprüfung die Untersuchung einer Cervixtupferprobe auf allgemeinen Keimgehalt zwingend vorgeschrieben.
Stuten dürfen erst dann gedeckt werden, wenn die Untersuchungsbefunde eines anerkannten Untersuchungslabors vorliegt.
Ausgeschlossen von der Bedeckung sind Stuten die sichtbar geschlechtskrank, Influenza Erscheinungen oder andere ansteckenden Erkrankungen.
Der Hengsthalter ist berechtigt und bevollmächtigt, bei Bedarf wie Erkrankungsfällen und Verletzungen, einen Tierarzt mit der Behandlung der Stute/des Fohlens zu beauftragen. Follikelkontrollen, Hormoninjektionen, Trächtigkeitsuntersuchungen, Besamungen etc. Hier durch entstehende Kosten gehen, ohne Ausnahme, zu Lasten des Stuteneigentümer/Besitzers.
Die Stute, welche auf Station eingesellt und im Natursprung gedckt werden sollen, müssen eine gültige Virusabort -/Influenza Impfung haben.
Über die Bedeckung wird eine Deckbescheinigung ausgestellt.
Der Zuchtverband ist gemäß Zuchtbuchordnung (ZBO) gehalten, Abstammungsnachweise oder Geburtenbescheinigungen nur für Fohlen auszustellen, für die ein ordnungsgemäßer Deckschein mit Abfohlmeldung vorgelegt wird, so ist dieser mitzubringen.
( Deckschein für die Stute ist beim Zuchtverband zu beantragen)
Zur Sicherheit des Hengstes werden Hilfsmittel wie z.B. Deckstrick ausdrücklich gestattet.
§ Haftung
Der Eigentümer/ Besitzer der eingestellten Stute versichert, dass das Risiko aus der Tierhalter-und Tierhüterhaftpflicht (§ 833 und § 834 BGB) abgesichert ist. Er verpflicht sich, der Deckstation und von ihnen beauftragte Dritte von allen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen.
Die Haftung der Hengststation für Schäden, die an der Stute oder an ihrem Fohlen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit die Haftungsbegründenden Umstände nicht auf Vorsatz und/ oder grobe Fahrlässigkeit der Hengststation oder ihr beauftragter Dritter beruhen und/oder Personenschäden betroffen sind. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden oder Verletzungen, die beim Stuteneigentümer/ Besitzer oder Beauftragten entstehen. Dies gild auch für etwaige , durch den Hengst auf die Stute übertragenen Krankheiten und deren Folgen, sowie für Verletzungen durch den Deckakt.
Deckgeld Natursprung 2025
Foxlight Tomboy 550 Euro
Menai Viscount 550 Euro
OWC Chello EE 450 Euro
Für Stuten, die nicht aufgenommen haben, wird das halbe Deckgeld des Vorjahres für die kommende Saison angerechnet, sofern bis zum 01.10. des Jahres der Bedeckung eine tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit vorliegt. Liegt diese Bescheinigung nicht vor, ist eine Anrechnung nicht möglich. Diese Preisminderung ist nicht gegen eine Auszahlung eintauschbar jedoch auf eine andere Stute aus dem Eigentum des Vertragspartners übertragbar.
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ANERKENNUNG DER DECKSTATIONSBEDINGUNGEN
Die Deckbedingungen gelten als anerkant, wenn die Einstellung erfolgt oder die Stute zum Hengst geführt wird.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein, behalten die übrigen ihre Geltung.